Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Heilpraktiker

Die Berufsbezeichnung lautet Heilpraktiker (Deutschland). Die berufsrechtliche Regelung bildet das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 02.03.1974 (BGBl. I S. 469) und kann unter www.gesetze-im-internet.de unter Stichwort/Titelsuche „Heilpraktikergesetz“ eingesehen werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Gesundheitsamt des Landkreises Mosbach, Neckarelzer Str. 7, 74821 Mosbach, Tel. 06261 / 84-2446.

Physiotherapeut

Die Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die berufsrechtliche Regelung kann unter dem Link https://www.gesetze-im-internet.de/mphg/BJNR108400994.html eingesehen werden.